Präzedenzfall
3. Februar 2010
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren,
im Namen der SPD-Fraktion möchte ich folgende Erklärung zur Herrensitzung abgeben.
Es ist nicht hinnehmbar, dass das Jugendschutzgesetz bei Vereinsveranstaltungen in Attendorn verletzt wird. Wir begrüßen es, dass der Kreis Olpe überprüft, ob dies bei der Herrensitzung in Neuenhof geschehen ist. Der Verein wird die Konsequenzen daraus für sein Programm ziehen müssen.
Die Stadtverordnetenversammlung ist aber nicht der richtige Ort, dies zu diskutieren und Sanktionen gegen den Verein zu veranlassen. Der Vorlage werden wir deshalb aus mehreren Gründen nicht zustimmen.
1. Es ist Aufgabe des Kreises Olpe zu prüfen, ob der Jugendschutz bei der Neuenhofer Herrensitzung gewährleistet bleibt. Da sich der Rat mehrheitlich entschieden hat, das Jugendamt nicht zur Stadt zu holen, sollte er in dieser Sache bei seiner Haltung bleiben.
2. Es ist nicht einmal abschließend vom Jugendamt geprüft, ob und inwieweit gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen wurde. Sollen wir etwa aufgrund bloßer Stimmungen unsere Entscheidung fällen?
3. Die Vorlage 6/2010 enthält wenig mehr als den Wortlaut eines Briefes des Bürgermeisters an den Vereinsvorsitzenden der Neuenhofer Karnevalsgesellschaft. Es findet sich keine Gliederung oder wenigstens Angaben zur Sach-, Finanz- und Rechtslage. Weder wird die Höhe der Zuwendungen genannt, die gestrichen werden sollen noch gibt es eine Erläuterung zur Rechtslage. Das ist nicht viel mehr als eine persönliche Meinung, eine mehr als dürftige Entscheidungsgrundlage.
4. Der Bürgermeister hat ausgeführt, dass die Darbietungen der nackten Tänzerin der Idee des Karnevals widerspricht. Persönlich teilen viele in unserer Fraktion diese Auffassung. Aber ist der Stadtrat wirklich das Gremium, das sich den Kopf über die Idee des Karnevals zerbrechen soll und Leute mit einer anderen vom Karneval mit Sanktionen belegt? Darüber sollten sich die Karnevalisten allein den Kopf zerbrechen.
Die Vorlage bietet auch hier nicht mehr als eine persönliche Meinung.
5. Was ist der Effekt, wenn wir einem Verein, der gegen das Jugendschutzgesetz verstößt, die Zuschüsse nach den Sportförderrichtlinien kürzen? Wir treffen allein die Jugendarbeit und die Jugendlichen in der KG Neuenhof. Dort wird genau so wertvolle Jugendarbeit geleistet wie in anderen Vereinen. Die Zuschüsse dafür zu streichen wäre im Sinne des Jugendschutzes sogar kontraproduktiv. Der Verein hat wie alle anderen Verwendungsnachweise zu erbringen, wie die Mittel der Stadt verwendet wurden. Wir gehen davon aus, dass die Tänzerin nicht davon bezahlt wurde und sehen deshalb keinen Anlass, die Zuschüsse zu kürzen.
6. Wenn wir die Kürzung beschließen, schaffen wir einen Präzedenzfall. Dann müssen wir jeden Verein bestrafen, der eventuell gegen andere Teil des Jugendschutzgesetzes – zum Beispiel bei der Alkoholabgabe an Jugendliche - verstößt. Nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung müsste das Ordnungsamt Veranstaltungen anderer Vereine ab jetzt genau kontrollieren. Wollen wir das vor dem Hintergrund einer vertrauensvollen Zusammenarbeit von Stadt und Vereinen wirklich?
Zusammengefasst lässt das nur einen Schluss zu. Wir wollen- ich wiederhole es – keine nackten Animationstänzerinnen auf Karnevalsbühnen sehen. Der Stadtrat würde sich aber von der Empörung einiger leiten lassen und eine Entscheidung in einer Sache treffen, die ihn nichts angeht.
